| PROFIWISSEN DIREKT AB WERK

SCHULUNGSPROGRAMM FÜR WERKSTÄTTEN

UND Vertriebspartner 2026/2027

Wir geben unser Fachwissen weiter und sorgen so Jahr für Jahr unter Einsatz unseres gesamten Schulungsteams dafür, daß nach Kauf und nach Einbau unserer Qualitätsprodukte eine zufriedene Kundin / ein zufriedener Kunde „aus der Werkstatt fährt“. Wie in der Vergangenheit bieten wir fast 20 Schulungstage ohne die Berechnung einer Gebühr an – gute badische Verpflegung inklusive. Die An-/Abfahrtskosten und eventuelle Übernachtungsgebühren tragen die teilnehmenden Unternehmen. Hotelempfehlungen finden sich bei den Kursbeschreibungen.

Fair Training Policy: Damit unsere Schulungen weiter ohne Tagungsgebühr stattfinden können, bitten wir dringend darum, dass alle angemeldeten Teilnehmer/innen zur Schulung erscheinen. Dies war leider insbesondere in der vergangenen Saison oft nicht der Fall. Wir verlassen uns auf Sie! Dann können Sie sich weiter auf unser Trainingsprogramm verlassen. Dankeschön!

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Weitere Informationen

ten Haaft GmbH
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen Stand: Juli 2026

1) Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Schulungen,
Bildungsmaßnahmen und Seminare (im Folgenden Veranstaltungen
genannt), die durch die ten Haaft GmbH (im Folgenden Veranstalter
genannt), durchgeführt werden. Die Veranstaltungen stehen
ausschließlich dem in der Ausschreibung genannten Personenkreis zur
Verfügung. Der Veranstalter behält sich vor, die in der Ausschreibung
genannten Qualifikationen zu prüfen und nicht qualifizierte Personen mit
Teilnahmewunsch abzulehnen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an den
ausgeschriebenen Veranstaltungen besteht nicht.
2) Anmeldung, Vertragsabschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme kann an einer Veranstaltung kann
ausschließlich Online über die Schulungs-Webseite des Veranstalters
stattfinden und gilt als verbindliches Vertragsangebot. Bei einer Online-
Anmeldung wird durch das Anklicken des Buttons „kostenpflichtig
anmelden“ ein verbindliches Vertragsangebot zur ausgewählten
Veranstaltung abgegeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres
Einganges bei dem Veranstalter und nur bis zum Erreichen der
Höchstteilnehmerzahl oder bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Nach
Eingang der Anmeldung des Teilnehmenden wird diesem eine Anmeldeund
Kursplatzbestätigung zugesandt. Mit der verbindlichen Anmelde- und
Kursplatzbestätigung, die ausschließlich per E-Mail an die angegebene
Teilnehmeradresse erfolgt, kommt der Vertrag zustande.
3) Gebühren, Zahlungsbedingungen
a) Die Höhe der Gebühren richtet bei sich nach dem in der
Veranstaltungsbeschreibung genannten Entgelt. Der genannte Betrag ist
verbindlich.
b) Die Gebühren sind ohne Abzug sofort nach Zugang der Rechnung zur
Zahlung fällig, alternativ über eine optionale Bezahlfunktion sofort auf der
Buchungsseite.
c) Soweit im Einzelfall nicht anders angegeben, sind in den
Veranstaltungen anfallende Prüfungsgebühren und Kosten für Lehrmittel
(Bücher, Skripte, etc.) sowie Materialien für die Prüfungen und Tests
enthalten.
d) Die Teilnahme an den Veranstaltungen steht unter der aufschiebenden
Bedingung der Zahlung der Gebühren.
4) Absage / Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
a) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, sofern
ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen die Veranstaltung nicht
kostendeckend durchgeführt werden kann oder ein Dozent ausfällt und
nicht ersetzt werden kann. Die Teilnehmenden werden über die Absage
unverzüglich informiert.
b) Bei der Absage einer Veranstaltung vor deren Beginn werden bereits
bezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet oder ein Nachholtermin
angeboten. Bei einer Absage der Veranstaltung nach deren Beginn werden
die bereits bezahlten Gebühren anteilig zum Veranstaltungsfortschritt
zurückgezahlt oder ein Nachholtermin angeboten. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind vorbehaltlich der Ziffer 8 ausgeschlossen.
c) Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund organisatorische
und inhaltliche Änderungen oder Abweichungen von Veranstaltungen
vorzunehmen, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters und des
Teilnehmenden zumutbar sind.
5) Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende aus wichtigem Grund von
der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Verhalten des
Teilnehmenden dem Veranstalter oder anderen Teilnehmenden nicht
zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall bei wiederholter
Störung der Veranstaltung, Missachtung der Hausordnung, Diebstahl,
mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungs- oder
Ausstattungsgegenstände, Zahlungsverzug, Nutzung der EDV-Anlage und
der Internetzugänge des Veranstalters zu schulungsfremden Zwecken
sowie bei Verstößen gegen Urheberrechte (Copyright, etc.). Die Pflicht zur
Entrichtung der gesamten Gebühren bleibt bestehen.

6) Rücktritt des Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung,
Kündigung nach Beginn der Veranstaltung
a) Für den Rücktritt gelten folgende Bedingungen:
Wer sich ordnungsgemäß angemeldet hat und die Teilnahme an der
Veranstaltung bestätigt wurde, nimmt verbindlich teil. Der Rücktritt vor
Beginn der Veranstaltung ist wie folgt und ausschließlich per E-Mail an
schulung@ten-haaft.de möglich:
• Zwischen Anmeldedatum und 10 Tagen vor Seminarbeginn sind
50% der Veranstaltungsgebühren erstattbar.
• zwischen 9 Tagen vor und dem Tag des Seminarbeginns sind die
Veranstaltungsgebühren nicht mehr erstattbar. Die anteilige bzw.
vollständige Entrichtung der Veranstaltungsgebühr entfällt, wenn
ersatzweise ein anderer Seminarteilnehmer genannt /
angemeldet wird. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter.
Nicht an die genannte E-Mail Adresse gerichtete Rücktritte gelten
als nicht erhalten und sind damit nicht gültig.
b) Eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist nur aus wichtigem
Grund fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn geplante
Präsenzangebote auf Grund von vom Veranstalter nicht zu vertretenden
Umständen durch online- oder webbasierte Formate ersetzt werden
müssen. c) Kann der Teilnehmende den Nachweis erbringen, dass dem
Veranstalter durch den Rücktritt / die Kündigung kein oder ein wesentlich
niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der
Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen
wirtschaftlichen Nachteils. d) Der Rücktritt / die Kündigung hat in
Textform zu erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts / der Kündigung ist
der Zugang der Rücktritts- / Kündigungserklärung beim Veranstalter
maßgebend.
7) Urheberrechte (Copyright)
Die verwendeten Veranstaltungs-/Unterrichtsmaterialien sowie Software
unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten. Sämtliche
Veranstaltungsunterlagen oder Computersoftware dürfen nur zum
Zwecke der Vertragserfüllung im Rahmen der Veranstaltung genutzt
werden. Die Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte ist nur
mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Veranstalters
erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Teilnehmende zum Ersatz des
daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Weitergehende Ansprüche
des jeweiligen Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.
8) Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt hiervon bleibt die
Haftung für die Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit, für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem
Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf.
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der
Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde; es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung des
Veranstalters für Wertgegenstände (z.B. Garderobe, Fahrzeuge, Handys,
etc.) des Teilnehmenden wird nicht übernommen.
9) Datenschutz
Der Veranstalter weist darauf hin, dass dem Teilnehmenden gemäß Art.
13 DSGVO verschiedene Rechte als betroffene Person zustehen.
Ausführliche Informationen, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie
die Daten verarbeitet werden, können unter https://tenhaaft.
com/datenschutz/ abgerufen werden.
10) Information zur Verbraucherstreitbeilegung, § 36 VSBG
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten mit
Verbrauchern nicht bereit und hierzu auch nicht verpflichtet.

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Basisschulung
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Dauer 1 Tag in Keltern 1 Tag in Keltern 1 Tag in Keltern 1 Stunde Online
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Smart-TV: Einrichtung x x x
Smart-TV: Senderlisten einrichten x x x
Reparaturen an Sat-Anlagen x x
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